
GREENFORCE
GREENFORCE veganer Bio Pancake Mix
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Bio, vegan & super easy: Mit der Greenforce Pancake-Backmischung zauberst du im Handumdrehen fluffige, vegane Pancakes. Einfach mit Wasser anrühren, in die Pfanne geben – fertig und genießen!
300 g Mischung ergeben ca. 700 g Pancakes
Zutaten: Reismehl*, Zucker*, Tapiokastärke*, Backtriebmittel: Natriumhydrogencarbonat,
Säuerungsmittel: Monokaliumtartrat, Maisstärke*, Zimt*, Verdickungsmittel: Guarkernmehl*
Meersalz.
*aus kontrolliert biologischem Anbau.
Kann Spuren von Gluten, Eiern, Soja, Milch, Schalenfrüchten und Sesam enthalten.
Zubereitungsempfehlung:
1. 300 g Backmischung mit 400 ml Wasser oder Pflanzendrink (z.B. GREENFORCE
Veganem Haferdrink-Mix) mit dem Mixer zu einem homogenen Teig verrühren. Für
eine geringere Menge Teig, einfach die Mengen an Backmischung und Flüssigkeit
entsprechend reduzieren.
2. Anschließend etwas Fett in einer beschichteten Pfanne erhitzen und je nach
gewünschter Größe des Pancakes eine entsprechende Teigmenge mit Hilfe einer
Kelle in die Pfanne geben.
3. Den Pancake von beiden Seiten bis zum gewünschten Bräunungsgrad anbraten.
Wenn der Teig nach längerer Standzeit etwas zu dickflüssig geworden ist, einfach mit
wenig Wasser oder Pflanzendrink wieder in die ursprüngliche Konsistenz bringen.
Nährwerte:
Pro 100 g |
Pro 100 g backfertiger Mischung* |
|
Energie |
1.508 kJ / 360 kcal |
733 kJ / 175 kcal |
Fett |
0,6 g |
0,7 g |
davon gesättigte Fettsäuren |
< 0,5 g |
< 0,5 g |
Kohlenhydrate |
82 g |
39 g |
davon Zucker |
23 g |
11 g |
Eiweiß |
3,7 g |
2,3 g |
Salz |
1,2 g |
0,54 g |
Ballaststoffe |
1,7 g |
0,7 g |
Füllmenge: 300g

Ich bin gerettet, weil ich nicht genug Restlaufzeit habe. Der Handel nimmt nämlich nur Produkte auf, die noch eine gewisse Zeit haltbar sind. SIRPLUS hat verstanden, dass ich noch richtig viel Durchhaltevermögen hab.
Mindesthaltbarkeitsdatum: 30.11.2025
Rettergrund vom Hersteller: Der Online-Shop wird geschlossen, da der Fokus künftig vollständig auf den Verkauf im Supermarkt liegt. Daher müssen manche Produkte aus dem Sortiment genommen werden. Bei anderen Produkten sind entweder das kurze Mindesthaltbarkeitsdatum oder die Änderung des Logos die Gründe für die Auslistung.